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Freiberufler werden – diese Dinge sollten Interessierte beachten

Die freiberufliche Arbeit bringt für Gründer zahlreiche Vorteile mit sich. Freie Berufe wie Rechtsanwälte, Autoren oder Künstler müssen kein Gewerbe anmelden. Zudem können sie von gewissen steuerlichen Vorzügen profitieren. Die Anmeldung als Freiberufler bringt im gleichen Maße jedoch einige Verpflichtungen mit sich, die man beachten sollte. Der folgende Beitrag gibt deshalb einen Überblick über alle wichtigen Punkte.

Einstufung mit dem Finanzamt klären

Gründer sollten vorab prüfen, wie das örtliche Finanzamt ihre Tätigkeit einstuft. Dazu wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Hier müssen Angaben zum geplanten Umsatz eingetragen werden. Das Finanzamt vergibt im Nachgang eine Steuernummer. Weiterhin erfasst es den jeweiligen Antragsteller als gewerblich oder freiberuflich. Die Katalogberufe oder auch freien Berufe müssen keine Gewerbesteuer abführen. Darüber hinaus haben sie einige weitere Vorzüge, etwa eine vereinfachte Buchhaltung. In vielen Fällen kann außerdem auf das Erheben der Umsatzsteuer verzichtet werden.

Korrekte Buchhaltung führen

Jeder Freiberufler muss über eine vollständige und korrekte Buchhaltung verfügen. In Ordnern gesammelte Papierbelege von gestellten Rechnungen und Ausgaben reichen hierbei nicht aus. Vielmehr hat die Dokumentation elektronisch zu erfolgen, damit eine Manipulation von vorneherein ausgeschlossen werden kann. Das Finanzamt ist jederzeit zu einer Überprüfung des Betriebs berechtigt. Mithilfe von elektronischer Buchhaltungssoftware können Freiberufler Leichtsinnsfehler vermeiden und für eine rechtlich einwandfreie Dokumentation sorgen. Die Programme unterscheiden sich in ihrem Funktionsumfang. Gemeinsam ist allen die Option, Rechnungen und Ausgaben zu vermerken sowie Zahlungseingänge für Dienstleistungen oder Produkte zu verbuchen. Einige Softwares versenden automatisierte Mahnungen nach dem Verstreichen einer Frist. Andere differenzieren zusätzlich, welche Art von Ein- und Ausgaben verbucht werden. Für den individuellen Buchhalter dient dies der Vereinfachung. Die Buchhaltungssoftware kann in Kooperation mit dem Steuerberater bedient werden. Alternativ benutzen Freelancer sie ohne die externe Hilfe anderer.

Richtige Rechnungen erstellen

Wer als Freiberufler arbeitet, wird nicht um das Erstellen von Rechnungen herumkommen. Sie sind für das Finanzamt ein Beweisstück aller erbrachten Leistungen. Pflichtangaben auf einer Rechnung umfassen Ort und Datum, die Adressen von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger, den Leistungszeitraum, Art und Umfang der Dienstleistung sowie den Rechnungsbetrag. Letzterer wird bei Kleinunternehmern grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer berechnet. In diesem Fall reicht die Angabe der eigenen Steuernummer. Ansonsten muss auf der Rechnung die Umsatzsteuer-ID ausgewiesen werden. Einen Sonderfall stellen Kleinbetragsrechnungen unter 250 € dar. Sie kommen mit weniger Pflichtangaben aus. Der Rechnungsempfänger entfällt hier ebenso wie die Steuernummer. Unabhängig von der Rechnungsart muss eine sichere Aufbewahrung aller Dokumente oberste Priorität haben.

Eröffnung eines Geschäftskontos

Früher oder später sollten Freiberufler darüber nachdenken, sich zusätzlich zum privaten Girokonto ein zweites Konto für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen zuzulegen. Das bringt einige Vorteile mit sich. Zum einen vereinfacht es dem Finanzamt die spätere Einsicht in Kontobewegungen, sollte einmal eine Betriebsprüfung durchgeführt werden. Zum anderen erleichtert es dem Freiberufler die Übersicht über Zahlungseingänge und -ausgänge. Geschäftliche und private Sachverhalte lassen sich deutlich einfacher voneinander unterscheiden. Es ist deshalb anzuraten, spätestens nach einem Jahr Selbstständigkeit ein entsprechendes Konto zu eröffnen. Andererseits drohen zahlreiche Banken mit der Schließung des eigenen Girokontos und erheben horrende Gebühren.

 

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Bild: StartupStockPhotos auf Pixabay


 


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