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Gesellschafter

Unter einem Gesellschafter versteht man eine natürliche oder juristische Person, die sich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Somit kann auch eine Gesellschaft als Gesellschafter einer anderen Gesellschaft auftreten. Je höher der Geschäftsanteil des Gesellschafters ist, desto mehr Mitspracherecht hat er. Neben den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft gibt es auch Mitglieder, die sich zu Personengesellschaften zusammenschließen. In diesem Fall handelt es sich bei sämtlichen Gesellschaftern um natürliche Personen.

Welche Arten von Gesellschaften gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften hingegen beschränkt sich die Haftung auf die Kapitaleinlagen. Die in Deutschland weitaus beliebteste Gesellschaftsform ist die GmbH. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da der größte Vorteil dieser Gesellschaftsform in der bedingten Haftung liegt. Somit bleibt das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter unangetastet. Die beschränkte Haftung gilt auch für die UG, eine Sonderform der GmbH, sowie für die AG. Die Gesellschafter der OHG und der GbR haften mit ihrem Privatvermögen. Einen Ausnahmefall stellt die Kommanditgesellschaft dar. Bei dieser Gesellschaftsform haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und mindestens einer beschränkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Aufgaben der Gesellschafter

Zu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft gehört das Ausarbeiten eines Unternehmenskonzeptes. Sie setzen einen Gesellschaftsvertrag, die sogenannte Satzung, auf, der dem Unternehmenszweck entspricht. Außerdem sind die Gesellschafter für die Aufbringung und den Erhalt des Stammkapitals verantwortlich. Auch das Ernennen, die Überwachung und die Unterstützung eines Geschäftsführers zählen zu den Aufgaben der Gesellschafter.

Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter sind von der Art der Gesellschaft abhängig. In Deutschland handelt es sich bei mehr als der Hälfte aller Gesellschaften um GmbHs. In einer GmbH bilden alle Gesellschafter zusammen die Gesellschafterversammlung. Diese stellt den Geschäftsführer und kontrolliert dessen Tätigkeit. Jeder Gesellschafter verfügt über einen Anteil an der GmbH, der ihm ein Stimmrecht einräumt. Je größer der Anteil, desto höher die Stimmgewichtung. Sollen Beschlüsse gefasst werden, bedarf es einer Mehrheit an Stimmen im Sinne einer Mehrheit an Kapitalanteilen.

Folgende Rechte stehen den Gesellschaftern einer GmbH zu:

  • Recht auf Gewinnausschüttung: Dieses Recht ist in der Satzung geregelt. Dabei können die Gesellschafter entscheiden, ob Gewinne in der GmbH belassen oder an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Allerdings greift der Anspruch auf Gewinnausschüttung nur dann, wenn ein entsprechender Beschluss auf der Gesellschafterversammlung gefasst wurde.
  • Bezugsrecht: Die Gesellschafter erhöhen das Stammkapital der GmbH, um finanziell stärker dazustehen. Das Bezugsrecht garantiert, dass der Anteil der Gesellschafter nach der Kapitalerhöhung unverändert bleibt.
  • Recht auf Liquidationserlös: Nach der Auflösung oder Liquidation einer GmbH haben die Gesellschafter Anspruch auf den Erlös, der übrig bleibt.
  • Stimmrecht: Jeder Gesellschafter hat das Recht, auf der Gesellschafterversammlung seine Stimme abzugeben.
  • Recht auf Wissen: Das Informationsrecht umfasst mehrere Rechte. Dazu gehören das Auskunftsrecht im Hinblick auf die Angelegenheiten der Gesellschaft ebenso wie das Einsichtsrecht in Bücher und Schriftverkehr.
  • Recht zur Kontrolle des Geschäftsführers

Neben Rechten haben Gesellschafter auch Pflichten:

  • Einlagepflicht: Die Leistung der Einlage ist die wichtigste Pflicht eines jeden Gesellschafters. Dabei kann die Höhe der Einlage individuell festgelegt werden. Die Summe aller Einlagen einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro
  • Beitragspflicht: Um das Unternehmensziel zu erreichen, müssen Gesellschafter bestimmte Leistungen erbringen.
  • Treuepflicht: Gesellschafter sind verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft zu wahren. Dazu gehört auch das Wettbewerbsverbot:
  • Es kann Gesellschaftern untersagt werden, sich an einem Konkurrenzunternehmen zu beteiligen.

Was ist der Unterschied zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer?

Die Gesellschafter besitzen Anteile an der GmbH und sind Eigentümer. Sie treffen jedoch keine unternehmerischen Entscheidungen. Dies ist Aufgabe des Geschäftsführers. Die Gesellschafter kontrollieren den Geschäftsführer und legen fest, wie dieser handeln soll. Die Aufgaben des Geschäftsführers werden auf der Gesellschafterversammlung festgelegt.

Fazit

Als Gesellschafter bezeichnet man natürliche oder juristische Personen, die Teilhaber an einer Kapitalgesellschaft sind. Die wichtigste Pflicht der Gesellschafter ist die Einlagepflicht. Darüber hinaus haben Gesellschafter zahlreiche Aufgaben, Rechte und Pflichten, Diese sind in der Satzung festgelegt.

 

Ein Beitrag von Thomas Hoffmann
Bild: @Videoflow/Shutterstock

Thomas Hoffmann ist 1964 in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach seinem Abitur studierte er Germanistik und Amerikanistik und arbeitete daraufhin als freier Journalist und Übersetzer. Im Zuge dieser Tätigkeit kam er in Kontakt mit betriebswirtschaftlichen Themen und eignete sich ein umfangreiches Wissen an. Spezialisiert hat er sich auf Themen rund um Existenzgründung, Buchhaltung und Personalführung.

 


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