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Neue Corona-Regeln November 2021: Homeoffice-Pflicht und 3G am Arbeitsplatz

Angesichts erneut stark steigender Infektionszahlen wurde am 18. November 2021 ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Hierin finden sich auch Maßnahmen wieder, die für das Arbeitsleben relevant sind.

Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. Vor Betreten der Arbeitsstätte muss ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die Bürgertests sind wieder kostenlos.

Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet. Sie können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu können.

Neu ist auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Quelle und weitere Informationen:

BMAS vom 22.11.2021: Betrieblicher Infektionsschutz

Bundestag beschließt neuen Infektionsschutzkatalog

Ein Beitrag von Martin Schmidt
Bild: Engin Akyurt auf Pixabay

 

 


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