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Steuer Einmaleins für Selbstständige und Existenzgründer

Gerade am Anfang einer Selbständigkeit ist einem nicht sofort klar wann und welche Steuern anfallen. Niemand möchte sich auch wirklich gerne mit ihnen auseinander setzten, denn es gibt spannendere Themen. Leider ist das Thema Steuern nicht außer Acht zu lassen und ein wichtiger Teil der zu einer Selbstständigkeit dazu gehört.

Infos zu Steuern und Abgaben

Auf bonek.de sind wir auf einen interessanten Beitrag gestoßen, der wichtige Fakten vereint, die Sie über das Steuersystem für Selbstständige kennen sollten.

Damit Sie einen schnellen Einblick in das Thema bekommen, haben wir für Sie die grundlegenden Aspekte einmal zusammengefasst.

Welche Steuerarten gibt es?

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf Ihr Einkommen. Bei Selbstständigen und Personenunternehmen wird die Steuer auf den Jahresgewinn Ihres Unternehmens veranschlagt. Es gilt jedoch zu beachten, dass der momentane Steuerfreibetrag bei 8.652€ liegt. Erst ab einem Jahresgewinn von mehr als dieser Summe wird die Einkommenssteuer fällig.

Auf welchen Prozentsatz sich die Einkommenssteuer beläuft, wird an Hand einer Progressionstabelle abgelesen. Sie müssen einen höheren Einkommenssteuersatz bezahlen, sobald Ihr Gewinn steigt. Der maximale Prozentsatz beträgt 48 Prozent. Wenn Sie erste Orientierung suchen, was sie aktuell an Einkommenssteuer zahlen müssen, bietet sich z.B. Einkommenssteuerrechner im Internet für Sie an.

Die Einkommenssteuer wird zum ersten Mal nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres fällig. Diese wird dann rückwirkend für das letzte Geschäftsjahr berechnet. Um nicht bei der ersten Einkommenssteuerzahlung in Schwierigkeiten zu gelangen, sollten Sie mindestens 25 Prozent der Gewinne für die Steuer zurücklegen. Nach dem ersten Geschäftsjahr ist es möglich die Einkommenssteuern in viertel – oder halbjährlichen Vorauszahlungen zu tätigen. Somit zahlen Sie am Ende des Jahres nicht die volle Summe an das Finanzamt und können ggf. besser haushalten.

An die Einkommenssteuerberechnung gekoppelt sind sowohl der Solidaritätszuschlag als auch die Kirchensteuer.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist der zweite große Player in der Steuerwelt. Wenn Sie als Unternehmer zur Umsatzsteuerzahlung verpflichtet sind, wird diese zum dauerhaft durchlaufenden Posten, der am Ende vom Verbraucher getragen wird.

Steuer Einmaleins für Existenzgründer

Die Umsatzsteuer in Deutschland beträgt im Regelfall 19 Prozent allerdings gibt es auch ein paar Ausnahmen z.B. bei Lizenzen oder Büchern. Dort liegt die Umsatzsteuer bei 7 Prozent.

Auf jede Dienstleistung oder jedes Produkt, das Sie verkaufen, wird auf den Nettopreis die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Sie erhalten die Umsatzsteuer mit Ihrer Rechnung vom Kunden und müssen sie über die Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt weiterreichen. Somit gehen rund 1/5 Ihrer Einnahmen an den Staat.

Sonderfall internationales Internetmarketing

Wenn Sie als Internetmarketer tätig sind und vorwiegend mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten, gibt es allerdings eine Besonderheit. Ein Großteil Ihrer Einnahmen wird dann direkt aus dem Affiliate-Marketing kommen und gehört zu sogenannten Provisionen. Wenn die Unternehmen, die Ihnen Ihre Provision auszahlen, nicht in Deutschland sitzen und somit keine Umsatzsteuer ausweisen, sind dies Nettobeträge und es muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Rückerstattung bei Einkäufen

Als umsatzsteuerpflichtiger Selbstständiger bekommen Sie Umsatzsteuer auf von Ihnen getätigten Ausgaben zurück. Die gezahlte Umsatzsteuer geben Sie in der Umsatzsteuererklärung an und erhalten sie in den kommenden Monaten vom Finanzamt zurückerstattet bzw. sie werden mit den Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes verrechnet. Diese Rückerstattung läuft unter dem Namen „Vorsteuer“.

In der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie die Umsatzsteuer minus die Vorsteuer an. Die Differenz ist das, was Sie monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt zahlen oder zurückerstattet bekommen.

Die Umsatzvorsteueranmeldung ist für Neueinsteiger in die Selbstständigkeit bis zum 10. Tag des nächsten Monates abzugeben. Eine Fristverlängerung kann beantragt werden. Die Vorsteueranmeldung muss elektronisch über die Website Elster übermittelt werden.

Besonderheit: Die Kleinunternehmerreglung

Um die Steuererklärung für Selbstständige zu vereinfachen, wurde die Kleinunternehmerreglung ins Leben gerufen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie die Kleinunternehmerreglung beantragen. Jedoch gelten hier einige Vorrausetzungen: Sie dürfen im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500€ und im zweiten 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Der Umsatz wird dabei als Bruttobetrag angesehen. Das bedeutet er enthält die Umsatzsteuer bereits.

Die Kleinunternehmerreglung biete sich besonders für Selbstständige an, die nur geringe Investitionskosten haben. Grund dafür ist, dass bei der Reglung keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Sie können allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen, was sich gerade bei der Anschaffung großer Maschinen oder Betriebsmittel lohnt.

Überlegen Sie daher im Vorfeld, ob sich eine Kleinunternehmerreglung für Sie lohnt. Sollten Sie sich dazu entscheiden eine Kleinunternehmerreglung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie vorerst nur eine einfache Buchführung, da Sie nur eine Gewinn –und Verlustrechnung aufstellen müssen.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fällt nur für Selbstständige bzw. Unternehmen an. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit genauso wie Einzelunternehmer, die nicht mehr als 24.500€ erwirtschaften. Diese Summe setzt auch gleich den Freibetrag für die Gewerbesteuer fest.

Wird ein höherer Betrag erwirtschaftet, wird dieser Betrag vom Freibetrag abgezogen. Die Gewerbesteuer mit einem festen Prozentsatz von 3,5% wird dann von dem neu errechneten Betrag abgezogen. Der Prozentsatz der Gewerbesteuer ist staatlich festgelegt und gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Dazu kommt allerdings noch, dass von der Gemeinde ein individueller Hebelsatz von 200 bis 500 Prozent zum Steuerbetrag multipliziert wird.

Sie möchten tiefer in das Thema Steuertipps für Selbstständige einsteigen? Dann schauen Sie sich den gesamten Beitrag auf bonek.de an.

 

 

Bild: billionphotos.com
Ein Beitrag von Martin Schmidt

 

 


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