Skip to main content

Steuern sparen mit Telefon und Internet

steuern-handy-internet-thbViele Existenzgründer nutzen das private Smartphone oder Festnetztelefon auch für berufliche Zwecke.

Geschieht dies in erheblichen Umfang, können Gründer die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Wie das funktioniert, schildern wir nachfolgend.

Welche Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar?

Als Betriebsausgaben sind – neben dem beruflichen Anteil der Grundgebühr oder der Flatrate – auch die Kosten für die Anschaffung (Abschreibung) oder Reparaturkosten absetzbar, sofern sie beruflich bedingt sind. Unterschieden wird zwischen einer rein beruflichen Nutzung und einer Mischnutzung. Wir empfehlen Existenzgründern jedoch, die private und geschäftliche Nutzung strikt zu trennen und zwei Tarife zu nutzen: Über Anbieter wie Netzclub kann man z.B. einen Allnet-Clever-Tarif buchen, der mit 500 MB Highspeed für nur 7,95 Euro im Monat zu haben ist.

Absetzbarkeit bei rein beruflicher Nutzung

Werden Telefon und Internet ausschließlich beruflich genutzt, können sämtliche anfallenden Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für die enthaltene Umsatzsteuer. Das ist die einfachste Variante.

Tipps zum Steuern sparen für Existenzgründer

Kombinierte berufliche und private Nutzung

Die meisten Gründer nutzen Internet, Festnetz und Handy privat und geschäftlich. Hier gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um die berufsbedingten Kosten geltend zu machen:

Pauschale Abrechnung – Wer nicht mühsam die beruflichen von den privaten Kosten trennen will oder kann, sollte den pauschalen Ansatz wählen. Allerdings werden nur höchstens 20 Prozent der Gesamtkosten bis zu einer Höhe von maximal 20 Euro im Monat anerkannt. Darin enthalten sind nicht einmalig anfallende Aufwendungen wie Anschaffungskosten oder Reparaturkosten. Sie müssen getrennt mit dem Finanzamt abgerechnet werden. Erfolgt auch eine geschäftliche Nutzung des privaten Internet-Anschlusses, können Sie diese Kosten zusätzlich steuerlich geltend machen – in diesem Fall werden 50 Prozent anerkannt.

Nachweis durch Einzelverbindungsnachweis – Betreiben Sie Ihr Gewerbe in einem Home Office zu Hause, wird meistens der berufliche Anschluss auch privat genutzt. Dann können Sie anhand des Einzelverbindungsnachweises die beruflich angefallenen Kosten belegen. Übrigens reicht es aus, wenn Sie sich diese Arbeit für drei aufeinander folgende Monate machen. Die so ermittelte Quote kann dann für die folgenden Monate verwendet werden. Das lohnt sich allerdings nur dann, wenn die 20-Euro-Pauschale deutlich überschritten wird.

Ein Beitrag von Maike Blume
Bilder: 1. © istock.com/StockRocket 2. © istock.com/kupicoo

Zurück zur Artikelübersicht

 

 


Anzeigen

E-Mail Marketing: 512 Neukunden in 5 Tagen! Kostenlose Schulung!
Rechssichere Websites und DSGVO - E-Recht24