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Gründungskosten: Existenzgründer sollten kein Geld verschenken

Gründungskosten als vorwegenommene Betriebskosten steuerlich geltend machenRechnungen von Anfang an sammeln und als Gründungskosten bei der Steuer geltend machen

Computer, Handy oder Büroausstattung: Schon vor der Existenzgründung und der offiziellen Aufnahme einer Geschäftstätigkeit entstehen oftmals Kosten. Als Existenzgründer können Sie diese Kosten als Gründungskosten steuerlich geltend machen und so bares Geld sparen. Denn Betriebsausgaben liegen dann vor, wenn sie zum Zweck eines (künftigen) Betriebs aufgewendet werden. Wichtige Voraussetzung: Sammeln Sie schon zu Beginn der Gründungsphase alle Belege zu Ausgaben, die mit der geplanten Existenzgründung zusammen hängen.

Prüfen Sie hierbei am besten auch, ob auf den Rechnungsbelegen die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist. Nur dann können Sie diese später im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zurückfordern. 

Weitere Fragen und Tipps zum Thema Gründungskosten finden Sie auch auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter:

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/steuern/archiv.php?archiv=333

Tag-It: Steuer, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Steuererklärung, Buchhaltung Steuerberatung, Gründungskosten, vorweggenommene Betriebsausgaben

Bildquelle: GG-Berlin / pixelio.de

 

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