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Existenzgründer und Steuern

Auch wenn es tausend andere Dinge zu erledigen gibt: Start-Ups und Existenzgründer dürfen das Thema Steuern nicht vergessen. Zum einen gilt es sich hier frühzeitig drum zu kümmern. Zum anderen sind Steuern und Abgaben auch ein wesentlicher Posten, der in der Finanzplanung berücksichtigt werden muss.

Auf die Bedeutung der steuerlichen Pflichten für neue Unternehmer weißt daher auch Steuerberater Frank Kirsten in einem Fachbeitrag auf ecin.de ausdrücklich hin und rät zu einer vorausschauenden Planung. Sonst drohen Liquiditätsprobleme. Und Steuerschulden sind eine schlechte Wahl.

Neben der Umsatzsteuer müssen Existenzgründer und Start-Ups vor allem auch mit der Gewerbesteuer und, sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, der Körperschaftssteuer rechnen.

Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Umsätze erhoben, die ein Unternehmen in Deutschland macht. Beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder beim Finanzamt geltend gemacht werden. Andererseits ist auf Rechnungsbeträge vom Unternehmen Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen (Ausnahme Kleinunternehmerregelung).

Die Gewerbesteuer fällt für alle gewerbetreibenden Unternehmer auf ihre Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit an. Sie ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch und wird auf Basis sogenannter Hebesätze errechnet.

Die Körperschaftssteuer ist ebenfalls gewinnabhängig. Sie muss jedoch nur von Kapitalgesellschaft wie z.B. GmbH oder AG gezahlt werden und beträgt 15 Prozent vom Gewinn.

Gerade Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer bringen in der Praxis junge Unternehmen immer wieder in Bedrängnis, berichtet Kirsten. Sie sollten umsichtig in die Liquiditätsplanung einfließen. Gleichzeitig warnt er vor dem bewussten Herunterrechnen von Unternehmensgewinnen, z.B. durch überhöhte Ausschüttungen an Geschäftsführer und Gesellschafter. Stehen z.B. laufende Vergütungen und Sonderzahlungen nicht im Verhältnis, könne dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden und es drohen Nachzahlung zzgl. Nachzahlungszinsen.

Den ausführlichen Fach-Artikel können Sie hier einsehen.

 

Bild: Billionphotos.com
Ein Beitrag von Martin Schmidt

 

 

 


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