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Wichtige Versicherungen für Existenzgründer und ihre Mitarbeiter

Versicherungen für Existzenzgründer und ihre MitarbeiterDie Gründung eines eigenen Unternehmens stellt für Existenzgründer eine Gelegenheit dar, sich selbst zu entfalten und wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. Allerdings sind mit diesem Schritt viele Risiken verbunden. Unternehmensgründer sind für die folgenden Bereiche verantwortlich:

  • ihre eigene Arbeitsfähigkeit
  • eine umfassende Absicherung ihrer Angestellten
  • die Handlungsfähigkeit des Unternehmens
  • Absicherung gegen finanzielle Notsituationen

Deshalb müssen Selbstständige verschiedene Versicherungen abschließen, die den Anforderungen und Eigenschaften des Betriebs genau entsprechen.

Absicherung gegen Risiken für den Existenzgründer

Die gesetzliche Sozialversicherung steht Selbstständigen nicht zur Verfügung. Diese müssen selbst für eine angemessene Absicherung sorgen. Von ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit hängt oft die Existenz des Unternehmens ab.

  • Selbstständige haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. An deren Stelle kann eine Krankentagegeldversicherung treten. Falls Existenzgründer langfristig erkranken und für mehrere Wochen oder Monate ausfallen, stellt dies Tagegeld eine wichtige Absicherung da.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Versicherungsnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bzw. überhaupt nicht mehr arbeitsfähig sind. Die Leistung besteht in einer monatlichen Rente, deren Höhe dem bestehenden Lebensstandard weiter ermöglichen sollte.
  • Eine private Altersvorsorge sollte auf keinen Fall vergessen werden. Mit dieser werden Rücklagen für den Ruhestand geschaffen. Die Basisrente für Selbstständige ist besonders empfehlenswert, da sie u.a. eine beträchtliche Steuerersparnis beim Einzahlen der Beiträge bietet. Zudem ist im Rahmen der Basisrente angelegtes Geld bis zu einem Höchstbetrag gegen Insolvenz und Pfändungen geschützt.

Umfassende Absicherung für die Mitarbeiter

Damit Selbstständige ihren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld bieten können, sind die folgenden Versicherungen dringend erforderlich:

  • Unternehmensleiter müssen ihren Angestellten Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge gewähren. Dazu wählt der Arbeitgeber eine geeignete Versorgungseinrichtung aus und legt bei dieser einen Teil des Monatsgehalts der teilnehmenden Mitarbeiter an. Die Betriebsrente wird ausgezahlt, sobald die Begünstigten aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
  • Um sowohl die Angestellten als auch den Unternehmensleiter gegen die Langzeitfolgen von Arbeitsunfällen abzusichern, ist eine Gruppenunfallversicherung dringend empfohlen.
  • Der Unternehmensleiter kann in Zusammenarbeit mit einem Versicherer eine betriebliche Krankenversicherung anbieten. Den Angestellten werden verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang zur Auswahl gestellt, um medizinische Risiken und Behandlungskosten abzudecken.

Hinweis: Eine betriebliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn im Betrieb entweder eine Mindestanzahl an Mitarbeitern beschäftigt wird oder ein bestimmter Prozentsatz der Angestellten die Versicherungslösung in Anspruch nimmt.

Absicherung des Unternehmens gegen verschiedene Schadensarten

Selbst in gut geführten Unternehmen kann es zu Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Drittpersonen kommen. Die Beschädigung oder der Verlust wichtiger Arbeitsgeräte ist ein weiteres großes Problem. Solche Situationen können schlimmstenfalls in die Insolvenz führen. Für diese betrieblichen Absicherungen gibt es eine grosse Bandbreite an Versicherungsarten. Die folgenden Versicherungen helfen bei der Bewältigung dieser Probleme:

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss jeder Selbstständige abschließen. Diese reguliert gegen das Unternehmen gerichtete Schadensersatzforderungen, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
  • Wenn sich Schadensersatzforderungen auf Vermögensschäden beziehen, hilft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wer als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder in anderen verkammerten Berufen tätig ist, ist gesetzlich zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet.
  • Eine Rechtsschutzversicherung hilft dem Unternehmen während eines Rechtsstreits dabei, eigene Forderungen gegen Dritte durchzusetzen, etwa wenn ein Kunde die Zahlung verweigert. Der Versicherer übernimmt wiederum z.B. die Gerichts- und Anwaltskosten.
  • Die Betriebsinhaltsversicherung leistet, wenn für die Arbeit des Unternehmens wichtige Gegenstände oder Geräte beschädigt, gestohlen oder mutwillig zerstört wurden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für Reparaturarbeiten oder die Anschaffung von Ersatzgeräten.
  • Für Unternehmen mit Außendienst ist eine Werkverkehrsversicherung wichtig. Diese reguliert Schäden, die im Kontext von Dienstfahrten entstanden sind. Versichert sind z.B. Schäden durch Verkehrsunfälle, Vandalismus sowie Transportschäden beim Transport mit den eigenen Fahrzeugen.
  • Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist sehr hilfreich, falls eine Firma vorübergehend handlungsunfähig wird. Diese deckt die laufenden Kosten, bis das Unternehmen den Betrieb wieder aufnehmen kann. So werden Verluste durch entgangene Umsätze abgesichert, sprich man sichert nicht realisierbare Deckungsbeiträge ab.

Autor: Holger Schnittker
Foto: Billionphotos.com

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